In meinem E-Book „Wer fotografiert hat mehr vom Leben“ (siehe Startseite) sporne ich dazu an, persönliche Fotoprojekte zu fotografieren. Darauf kam bisher schon großartiges Feedback. Angeregt durch die Berichte per E-Mail möchte ich heute das Thema der Bildfreigabe ansprechen.

Das ist, wie Sie wahrscheinlich wissen, juristisch vermintes Gebiet. Und vielen macht das Angst. Meines Wissens ist es bisher nicht grundsätzlich verboten, überhaupt zu fotografieren. Erst recht nicht, wenn Sie das einvernehmlich mit den Personen oder Grundstückseigentümern tun – was bei einem persönlichen Projekt die Voraussetzung ist. (Sonst wäre es flüchtiges Knipsen.)

Gerade beim Arbeiten an einer Fotoserie steht für den Hobbyfotografen eine Veröffentlichung erst einmal nicht zur Debatte, zumindest nicht im Sinne einer kommerziellen Verwertung, wie dies bei Berufsfotografinnen und -Fotografen der Fall ist. Einschränkend muss man aber sagen, dass jede Art von Foto schneller in den sozialen Netzwerken hochgeladen wird, als man sich über die Konsequenzen im Klaren ist.

Bevor man also so richtig loslegt, sollte man sich über drei Punkte klarwerden.

Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Bilddaten – so gut es geht

Ein Leser schrieb mir, er wolle allen Beteiligten hoch aufgelöste Daten (zum Dank) zur Verfügung stellen. Davon kann ich nur dringend abraten, nach dem Motto „Weg is weg“. Sie wissen nicht, was mit den Daten passiert. Und mal nur angenommen, Sie haben großen Erfolg mit Ihrem Projekt. Dann können Sie keine Prints mehr verkaufen, weil die ja dann „jeder“ printen kann. Wenn Sie den Beteiligten Bildmaterial aushändigen wollen, dann verwenden Sie eine geringe Auflösung, wie beispielsweise 1280 px / 72 dpi. Durchaus angebracht wäre es auch, den eigenen Namen unten mit ins Bild zu setzen – das vor allem, weil die meisten Empfänger die Fotos anschließend bei Facebook hochladen. Dabei werden sie voraussichtlich nicht Ihren Namen nennen, was ärgerlich ist und eine Urheberrechtsverletzung. Denken Sie zudem daran, die IPTC-Daten auszufüllen. Das geht beispielsweise in Photoshop. (Googeln Sie „IPTC Metadaten“, wenn Sie nicht wissen, was das ist.)

Das juristische Minenfeld beginnt, wenn Sie das Material veröffentlichen

So lange Sie nur für sich fotografieren, kein Model engagieren und keine kommerzielle Verwertung anstreben, bleibt alles im grünen Bereich. Gleichwohl rate ich dringend zur Vorsorge.
Der Vorzug des Projektes ist, dass man meist an einem überschaubaren Ort mit einer überschaubaren Anzahl an Personen zu tun hat. Man kann also erst einmal miteinander sprechen und Vertrauen aufbauen, bevor man den Beteiligten Schriftliches unter die Nase hält. Ein Vertrag in Form eines „Model Release“, wie er für kommerzielle Zwecke notwendig ist, wirkt sehr abschreckend. Vor allem, wenn Sie vorher behauptet haben, Sie würden nur für sich fotografieren. Lassen Sie sich stattdessen eine einfache schriftliche Bestätigung geben. Darin sollte stehen, dass derjenige mit einer eventuellen Veröffentlichung (im Unterschied zur kommerziellen Verwertung) seines Porträts einverstanden ist.

Öffnet PDF, als Vorlage für Ihre Anpassung.

Da die meisten Leute inzwischen Smartphones mit sich führen, können diese sich die Freigabe abfotografieren. Selbstverständlich geht das Freigeben auch komplett digital. Für Berufsfotografen gibt es Apps wie „Easy Release“. Das ist praktisch, wenn man die Bildfreigabe auf Englisch benötigt.

Wie halten Sie es mit der Namensnennung?

Wenn Sie bei einer Veröffentlichung der Bilder den Namen der Porträtierten beziehungsweise Abgebildeten nennen, wirkt das seriös auf den Betrachter. Er weiß dann, dass Sie sich mit den Personen wirklich befasst und sie womöglich über einen längeren Zeitraum fotografiert haben. Zu analogen Zeiten war das ganz unproblematisch. Heute muss man sich Gedanken machen – für die Abgebildeten gleich mit. Nennen Sie online den vollen Namen, ist die Person über Google leicht auffindbar. Manche möchten das, andere wollen lieber anonym bleiben. Ein Kompromiss ist das Nennen nur des Vornamens. Überlegen Sie gut, wie Sie das handhaben wollen. Fragen Sie die Fotografierten! Als Fotografierender übernehmen Sie Verantwortung.

Ausdrücklich möchte ich betonen, keine Juristin zu sein und keinen juristischen Rat geben zu wollen. Mir ist nur ein Anliegen, dass Hobbyfotografen nicht blauäugig Personen fotografieren, ohne sich über deren Haltung zur Veröffentlichung des Bildes zu informieren und sich deren Kontaktdaten geben zu lassen, um sie später zwecks Genehmigung erreichen zu können. Hat derjenige Ihnen unterschrieben, mit einer Veröffentlichung (zum Beispiel auf Ihrer Website) einverstanden zu sein, sorgt das für klare Verhältnisse und dient Ihrer Beruhigung. Und bitte denken Sie daran, sich bei Minderjährigen die Einwilligung der Eltern einzuholen.