DSGVO – Ist die wichtig?

Datenaufbewahrung in einem Büro in Phnom Penh, Kambodscha. Foto: mm

Haben Sie eine eigene Website? Fotografieren Sie Personen und veröffentlichen Sie die Bilder? Tja, dann ist das wichtig. Aber kein Grund zur Panik.

Gestern kam eine Pressemitteilung zu einer Fotoausstellung (wird hier am 24.5.18 veröffentlicht). Die ausstellende Künstlerin hat eine Website. Jedoch eine ohne Impressum, wie es nach dem Telemediengesetz vorgeschrieben ist. Zudem wäre es ja auch klug, für Interessenten oder Auftraggeber anzugeben, wo in der Republik man zu erreichen ist. Wer nicht einmal auf dem aktuellen Stand ist, sollte nun aufwachen. Denn am 25. Mai 2018 gelten die verschärften Bedingungen der Datenschutzgrundverordnung für ganz Europa.

Menschen fotografieren = Speichern personenbezogener Daten

Fotografen sollte das ganz besonders interessieren, denn sie speichern personenbezogene Daten mit der Kamera und sie betreiben wahrscheinlich auch eine Website. Damit haben sie schon zwei gute Gründe, sich mit dem Thema zu befassen. Vor allem jene, die sich bisher großzügig über die gesetzlichen Vorgaben hinwegsetzen.

Anhand dieser Checkliste können Sie prüfen, welche Maßnahmen Sie ggf. bis zum 25. Mai erledigt haben sollten.

Wer meinen Erfolg-als-Fotograf-Newsletter abonniert hat, bekam schon Mitte April eine Aufstellung mit den wichtigsten Artikeln zum Thema. Hier der Link zur letzten Folge einer Artikelreihe von Rechtsanwalt David Seiler, die für Sie interessant sein könnte.

Inzwischen erschienen ist ein bei der ganzen Aufregung hilfreicher Artikel von Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht über das Halbwissen zur DSGVO, das online verbreitet wird.

Es schlägt einmal mehr die Stunde der Juristen! Ich finde, Fotografie/Mediengestaltung sollte zukünftig im Doppelstudium mit Jura angeboten werden!

Aber ich finde auch: Wir schärfen durch diese Vorgaben unsere Sensibilität dafür, an welchen Stellen beispielsweise die eigene Website Daten an Google oder einen anderen Dienst weiterleitet. Darauf muss man entweder hinweisen oder, vielleicht besser noch, so weit als möglich verzichten.

Die Verhältnismäßigkeit wahren

Nachtrag vom 9. Mai 2018: Eben fand ich auf Facebook diesen Artikel. Der fasst die Lage für Fotografen ganz gut zusammen, verfällt aber auch der allgemeinen Panikmache vor allem in Bezug auf die Höhe der Bußgelder. „Wer sich also bemüht, die Vorgaben bestmöglich zu erfüllen, braucht auch keine unverhältnismäßigen Bußgelder zu befürchten“, heißt es hier bei RA Carsten Ulbricht.

Es wird im Moment so getan, als habe es nicht immer schon ein Recht am Bild oder ein Telemediengesetz gegeben und ganz plötzlich würden Fotografen bis zum Gehtnichtmehr reglementiert. Die DSGVO steht seit zwei Jahren an und keinen der Fotografenverbände hat es geschert.

Ich bin keine Juristin. Ich bin Photoconsultant und berate Fotografinnen und Fotografen schon seit Jahren dahingehend, diese nun noch problematischer gewordenen Arbeitsbereiche Presse- und Eventfotografie zu verlassen und ihren Schwerpunkt auf lukrativere fotografische Tätigkeiten zu verlegen. Und zu der im oben zitierten Artikel angesprochenen Hochzeitsfotografie: Da könnte ich Ihnen verraten, wie Sie Dank DSGVO Ihren Umsatz deutlich erhöhen können.

Mit den Veränderungen müssen wir leben. Lassen wir uns aber bitte nicht von ihnen einschüchtern!